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Taschenrechner

Kosten

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. In welchem Umfang psycho­therapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden, hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.

 

Bitte erkundigen Sie sich deshalb im Vorfeld bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für die ersten fünf Gesprächstermine (sog. probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung.

 

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen und Beihilfestellen anerkannt wird. Die genauen Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden Ihnen im Behandlungsvertrag erklärend mitgeteilt.

Als Privatpraxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, so dass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht möglich ist. Sie können jedoch jederzeit eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler (s.u.) in Anspruch nehmen.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen, bedarf es keiner Kontaktaufnahme mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe. Die Leistungsabrechnung richtet sich dann ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Coaching ist keine Heilbehandlung und somit ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Für eine 60-minütige Einzelsitzung berechne ich 200 Euro brutto.

Die Rechnungsstellung erfolgt alle zwei bis vier Wochen.

Ausfallhonorar

Das Ausfallhonorar ist keine GOP Leistung und muss von Ihnen selbst getragen werden, sofern der Termin nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt wird. Das Ausfallhonorar beträgt 100 Euro.

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